Anerkennung von Leistungen

Sie können sich außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf das Masterstudium Arbeitswissenschaft anerkennen lassen. Voraussetzung dafür ist die Äquivalenz des Inhalts und des Niveaus der erworbenen Kompetenzen und der zu erbringenden Studienleistungen. Im Falle der Anerkennung kann dies die Studienzeit verkürzen oder die Arbeitsbelastung reduzieren.

Anerkennungsbeauftragter für Leistungen im Masterstudiengang Arbeitswissenschaft ist Dr. Günther Vedder.
Das Formular für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier unter Downloads.
 

Ablauf der Anerkennung

1. Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Leibniz Universität Hannover eingeschrieben sein.
  • Gegenstand der Anerkennung sind Leistungen und Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden. Diese können durch berufliche Weiterbildung oder durch weitere berufliche Praxis nach einem formalen berufsqualifizierenden Abschluss erworben sein.

2. Vorbereitung

  • Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung von dem Anerkennungsbeauftragen beraten zu lassen, um sich über die Studieninhalte und Erwartungen zu informieren und die Möglichkeiten der Anerkennung zu besprechen.
  • In diesem Gespräch kann geklärt werden, welche personenbezogenen Daten und Nachweise für die Prüfung des Antrags notwendig sind. Eine verbindliche Aussage zur Anerkennung von Leistungen und Kompetenzen kann vor der offiziellen Prüfung des Antrags nicht getroffen werden.

3. Antragsstellung

  • Der Antrag auf Anerkennung von Leistungen und Kompetenzen ist zu Beginn des Studiums zu stellen. Eine nachträgliche Anerkennung auf bereits im laufenden Studium erworbene Leistungen ist nicht möglich.
  • Dem Antrag beizufügen sind Nachweise, aus denen die Äquivalenz der anzuerkennenden Leistungen und Kompetenzen ersichtlich wird. Ohne solche Nachweise, ist eine Anerkennung nicht möglich.
  • Der Antrag mit allen Nachweisen muss dann an das Institut für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft geschickt werden.

4. Prüfung

  • Nach Einreichung des Antrags und der Nachweise werden wir die Unterlagen prüfen und dem Prüfungsausschuss die anzuerkennenden Leistungen und Kompetenzen mitteilen.

5. Anerkennung/Nichtanerkennung

  • Bei der Anerkennung von Leistungen und Kompetenzen werden keine Noten übernommen.
  • Die Nichtanerkennung von Leistungen und Kompetenzen kann nur erfolgen, wenn bei der Prüfung der Gleichartigkeit wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Inhalts und/oder des Niveaus festgestellt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Unterschiede so wesentlich sind, dass der Erfolg der oder des Studierenden im Studium gefährdet ist.

6. Bescheid

  • Sofern die eingereichten Unterlagen vollständig und eindeutig sind, wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen ein Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung durch den Prüfungsausschuss erteilt.
  • Ablehnungsbescheide sind schriftlich zu begründen.
  • Nach Erhalt des Bescheides können Studierende binnen einer Frist von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht Hannover einlegen, andernfalls ist der Bescheid rechtskräftig. 

Weitere Infos zur Anerkennung finden Sie auf den Seiten der Unversität Hannover und der Fakultät.

Anerkennungsbeauftragter

Dr. Günther Vedder - Foto: Anett Seidensticker Dr. Günther Vedder - Foto: Anett Seidensticker © Anett Seidensticker
Dr. Günther Vedder
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum
Dr. Günther Vedder - Foto: Anett Seidensticker Dr. Günther Vedder - Foto: Anett Seidensticker © Anett Seidensticker
Dr. Günther Vedder
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum

Auslandsstudium im Rahmen des Masters Arbeitswissenschaft

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Masterstudiengang Arbeitswissenschaft einzelne Seminare oder auch ganze Module, die an einer Universität im Ausland erworben wurden, anerkennen zu lassen.

Die Planung eines Auslandssemesters obliegt den jeweiligen Studierenden selbst. Das Institut für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft sowie die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Leibniz Universität Hannover unterstützen Studierende jedoch in ihrem Vorhaben, akademische Auslandserfahrungen zu sammeln.

Das international Office der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hält zahlreiche Informationen und Beratungsangebote bereit. Bei Interesse an einem Auslandssemester empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit den Mitarbeitenden des international Office aufzunehmen https://www.wiwi.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/international/.

Nach einer ersten Orientierung über die verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandsstudiums sollte eine Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden des Instituts für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft erfolgen. Bislang bestehen noch keine exklusiven Kooperationen des Masterstudiengangs Arbeitswissenschaft mit universitären Einrichtungen im Ausland. In internationalen Masterstudiengängen mit Management- und Personalschwerpunkten (z.B. Human Resource Management) oder gesundheitsbezogenen Themenfeldern (z.B. Occupational Health) ergeben sich jedoch häufig inhaltliche Überschneidungen mit den Modulen des Masterstudiengangs Arbeitswissenschaft. Sofern bereits eine konkrete Universität bzw. ein konkreter Studiengang an einer ausländischen Hochschule im Fokus ist und Informationen zu curricularen Inhalten vorliegen, kann eine erste zunächst unverbindliche Einschätzung von den jeweiligen Modulverantwortlichen unseres Instituts vorgenommen werden, ob eine Anerkennung aussichtsreich erscheint. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein formaler Antrag auf Anerkennung bei der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu stellen.     

Ansprechpartner Auslandsstudium

© Anett Seidensticker
M.Sc., M.A. Philip Negt
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum
© Anett Seidensticker
M.Sc., M.A. Philip Negt
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum