FAQ

Bewerbungsverfahren und Zulassung

  • Welche Voraussetzungen muss ich für den Masterstudiengang Arbeitswissenschaft mitbringen?

    Sie benötigen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, durch das Sie mindestens 180 ECTS-Punkte in einem fachlich geeigneten Studium gesammelt haben. Fachlich geeignet sind insbesondere Wirtschaftswissenschaften, Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Ingenieurwissenschaften, Gesundheitswissenschaften. Im Einzelfall können auch andere Disziplinen fachlich geeignet sein, sofern Sie sich im Studium mit Themen der Arbeitswissenschaft befasst haben. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie Ihrer Bewerbung weitere Unterlagen beilegen, die den Bezug zur Arbeitswissenschaft deutlich machen (z.B. Diploma Supplement).

  • Ich habe bereits mehrere Studienabschlüsse: Mit welchem Studienabschluss bewerbe ich mich an der Leibniz Universität Hannover?

    Sie bewerben sich mit dem höchsten Studienabschluss. Die hier erworbene Abschlussnote ist die Grundlage, auf der Ihre Zulassung zum Masterstudiengang Arbeitswissenschaft geprüft wird.

  • Wie bewerbe ich mich formal für den Masterstudiengang Arbeitswissenschaft?

    Sie können sich ab Anfang Juni eines Jahres auf der Homepage des Immatrikulationsamtes der Leibniz Universität Hannover für den Masterstudiengang bewerben.

    Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.07. Sie erreichen das Immatrikulationsamt unter: https://www.uni-hannover.de/de/studium/immatrikulation/

  • Was soll ich in dem Motivationsschreiben darstellen?

    Das Motivationsschreiben dient im Kern dazu, das eigene Interesse und eigene fachliche Vorerfahrungen für den Masterstudiengang Arbeitswissenschaft zu erläutern. In der Zugangsordnung §4 (2) heißt es dazu konkret:

     „In dem der Bewerbung beizufügenden Motivationsschreiben ist folgendes darzulegen:

    • auf Grund welcher spezifischen Erfahrungen und Interessen die Bewerberin oder der Bewerber sich für diesen Studiengang für besonders geeignet hält,
    • welche Voraussetzungen die Bewerberin oder der Bewerber aus dem Erststudium für diesen Studiengang mitbringt,
    • welche Vorstellungen im Hinblick auf ihr bzw. sein (künftiges) Berufsfeld die Bewerberin oder der Bewerber mit dem Studiengang verbindet,
    • welche Studien- und Forschungsschwerpunkte die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, in diesem Studiengang zu setzen.

    Die Motivationsschreiben werden von der Auswahlkommission (§ 5) begutachtet. Dabei werden für jeden der vier Parameter nach Satz 1 entweder 0 oder 1 Punkt vergeben. Diese Punktzahlen entsprechen folgender Bewertung:

    0 = nicht gegeben bzw. nicht überzeugend dargelegt

    1 = gegeben bzw. überzeugend dargelegt

    Die Bewertung der vier Parameter mit 0 oder mit 1 ist dabei allerdings nur der erste Schritt eines zweistufigen Prüfverfahrens der eingegangenen Motivationsschreiben. Der zweite Schritt besteht darin, dass die Auswahlkommission die vergebenen Punkte mit der Abschlussnote der Person verrechnet, die sich bewirbt. Dazu heißt es in §4 (1) der Zugangsordnung genauer:

    „Die Auswahlentscheidung wird wie folgt getroffen: Anhand der Abschlussnote und der Bewertung des Motivationsschreibens nach Abs. 2 wird eine Rangliste gebildet, indem die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote für jeden auf das Motivationsschreiben vergebenen Punkt um 0,2 verbessert wird. Besteht zwischen einzelnen Bewerberinnen und/oder Bewerbern Ranggleichheit, so bestimmt sich die Rangfolge auf der Liste nach dem Los.“

    Insbesondere diejenigen, die keinen Studienabschluss in einem fachlich geeigneten Studium (s. §2 (1) der Zugangsordnung) haben, sollten in dem Motivationsschreiben die Bezüge ihre Studiums zur Arbeitswissenschaft deutlich machen.

  • Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz im Masterstudiengang Arbeitswissenschaft bekommen habe?

    Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail des Instituts für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft, in der wir Ihnen unverbindlich mitteilen, wie Sie im Auswahlverfahren abgeschnitten haben. Bitte rechnen Sie in der zweiten Augusthälfte eines Jahres mit unserer Nachricht.

    Die verbindliche Zulassung verschickt das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover.

Anrechnung von bereits erworbenen Kenntnissen

  • Wie kann ich mir bereits erworbene Kompetenzen für den Masterstudiengang Arbeitswissenschaft anrechnen lassen?

    Grundsätzlich gilt, dass bereits erworbene Kompetenzen, die den jeweiligen ausgewiesenen Qualifikationszielen der Module entsprechen, anerkannt werden können. Die Pflicht, die Äquivalenz von bereits erworbenen Kompetenzen eines Moduls darzulegen, liegt bei den Antragstellenden.

    Die Anerkennung von bereits erworbenen Kompetenzen erfolgt durch einen formlosen Antrag in den ersten Semestern des Studiums. Um eine Anerkennung zu beantragen, müssen Sie daher eingeschrieben sein. Die Prüfung des Antrags erfolgt durch den Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.

    Es können theoretisch bis zu 100 Prozent von bereits universitär erworbenen Kompetenzen angerechnet werden, um den Masterstudiengang Arbeitswissenschaft abzuschließen. Für außerhalb der Universität erworbene Kompetenzen gilt eine Höchstgrenze von 50 Prozent. Die Anerkennung einer Masterarbeit ist jedoch ausgeschlossen.

  • Ich habe bisher im Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft des iAW studiert: Was kann ich davon im Masterstudiengang Arbeitswissenschaft anrechnen lassen?

    Die Kurse des Weiterbildungsstudiums Arbeitswissenschaft des iAW haben durch die Akkreditierungsagentur ZEvA Bachelorniveau attestiert bekommen. Das heißt konkret, dass die dort erworbenen Kompetenzen für sich genommen nicht direkt für ein Masterstudium anerkannt werden können.

    Die Möglichkeit einer Anrechnung besteht allerdings dann, wenn die erworbenen Kompetenzen praktisch genutzt wurden (wenn Sie z.B. im WA erworbenes Wissen in der Praxis weiter vertieft und wissenschaftlich aufgearbeitet haben).

    Analog zur Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen stellen Sie hierzu bitte einen formlosen Antrag, in dem Sie die praktische Nutzung Ihrer im Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft des iAW erworbenen Kompetenzen möglichst detailliert darlegen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.

    Grundsätzlich gilt, dass keine Pauschalanrechnung erfolgt. Die Anerkennung von Kompetenzen erfolgt immer als Einzelfallentscheidung des zuständigen Studiendekans.

  • Ich habe bereits in einem Bachelorstudiengang ähnliche Themen studiert: Kann hiervon etwas angerechnet werden?

    Nein, erworbene Leistungen aus einem Bachelorstudiengang sind prinzipiell nicht für einen Masterstudiengang anrechenbar - es sei denn, die notwendigen Qualifikationsziele werden durch weiterführende Kompetenzen erzielt. Die Prüfung der Äquivalenz erfolgt durch den Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.

  • Ich habe vor, mich in den Masterstudiengang Arbeitswissenschaft am iAW einzuschreiben: Kann ich dann auch an den Kursen des Zertifikatsprogramms teilnehmen?

    Die Teilnahme an beiden Programmen ist prinzipiell möglich. Es handelt sich jedoch um zwei Studienangebote, die formal unabhängig voneinander sind. Wenn Sie an beiden Angeboten teilnehmen möchten, fallen die jeweiligen Entgelte bzw. Gebühren an.

    Die Trennung begründet sich darin, dass es sich beim Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft um ein Zertifikatsprogramm handelt, welches laut Beschluss der niedersächsischen Landesregierung in das privatwirtschaftliche Engagement von Hochschulen fällt und sich daher selbst tragen muss. Es darf nicht durch Mittel des Landes Niedersachsen subventioniert werden.

    Der berufsbegleitende Masterstudiengang Arbeitswissenschaft ist ein Studiengang im hoheitlichen Bereich, für den das Land Niedersachsen Kapazitäten stellt. Für berufsbegleitende Studiengänge sieht die Leibniz Universität Hannover Gebühren und Entgelte vor, die sich aus ihrer besonderen Studienform ergeben.

  • Ich habe in meiner beruflichen Karriere schon an verschiedenen Beratungsfortbildungen teilgenommen: Muss ich dann noch das Modul "Beratungskompetenz" absolvieren?

    Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits weitreichende Beratungsausbildungen und Beratungserfahrungen in Organisationen besitzen, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen, um diese Kompetenzen für das Beratungsmodul anerkannt zu bekommen. Stellen Sie dazu bitte einen begründeten formlosen Antrag, über den dann der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover entscheidet.

  • Ich bin schon lange als Fachkraft für das Betriebliche Gesundheitsmanagement bei uns im Unternehmen tätig: Muss ich das entsprechende Fachmodul noch studieren?

    Wenn Sie über praktische Erfahrungen im beruflichen Kontext verfügen, fällt es Ihnen sicher leichter, theoretisches Wissen in der Praxis einordnen zu können. Allerdings können für die Module des Masterstudiengangs nur solche Kompetenzen anerkannt werden, die den im Modulhandbuch aufgeführten Qualifikationszielen entsprechen.

    Bei in der Praxis erworbenen Kompetenzen fehlt häufig eine, für den Masterabschluss zwingend vorgesehene, wissenschaftliche Aufarbeitung der Themen.

    Für eine Anrechnung müssen Sie daher nachweisen, dass Sie Ihre Praxiserfahrungen in einem Themenfeld auch wissenschaftlich reflektiert haben (z.B. durch entsprechende Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Vorträgen auf Fachkongressen etc.). Stellen Sie dazu bitte einen begründeten formlosen Antrag, über den dann der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover entscheidet.

Studienverlauf

  • Gibt es eine Anwesenheitspflicht in den Präsenzveranstaltungen?

    Eine regelmäßige Teilnahme wird nachdrücklich empfohlen, eine Anwesenheitspflicht besteht jedoch nicht. In manchen Modulen gibt es allerdings Studienleistungen, die während der Veranstaltungen zu erbringen sind.

  • Ich möchte mich beurlauben lassen: Wie gehe ich vor?

    Eine Beurlaubung ist über das Immatrikulationsamt möglich, an das Sie sich in diesem Fall bitte für nähere Informationen wenden.

  • Können Langzeitstudiengebühren für das Studium anfallen?

    Prinzipiell ist das möglich. Es hängt jedoch davon ab, wie viel und was Sie vorab studiert haben. In Niedersachsen haben Sie ein Studienguthaben. Das Studienguthaben umfasst die Anzahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang plus sechs weitere Semester. Für einen nachfolgenden konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Anzahl der Semester für die Regelstudienzeit dieses Studiengangs. Wenn das Studienguthaben verbraucht ist, zahlen Sie Langzeitstudiengebühren. Die Gebühr beträgt 500 EUR zusätzlich für jedes Semester. Inwieweit diese Regelung auch für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Arbeitswissenschaft gilt, befindet sich im Moment noch in Klärung.

  • Mit wie vielen Stunden an Arbeitsbelastung pro Woche für das berufsbegleitende Masterstudium Arbeitswissenschaft sollte ich rechnen?

    Formal rechnet man für ein berufsbegleitendes Studienangebot das halbe Arbeitspensum eines Vollzeitstudiums: Ein Vollzeitstudium umfasst in der Regel 30 Leistungspunkte pro Semester – bei 30 Arbeitsstunden pro Leistungspunkt ergeben sich 900 Std./Semester = 1.800 Std./Jahr.

    Für ein berufsbegleitendes Studium ergibt sich daraus die folgende Rechnung: 15 LP = 450 Std./Semester = 900 Std./Jahr. Davon entfallen ca. 20 Prozent auf Präsenzzeit in Seminaren, 80 Prozent der veranschlagten Zeit (also ca. 360 Std. pro Semester) sind Eigenarbeit.

  • Ich wohne nicht in Hannover: Muss ich das in den Einschreibegebühren inkludierte Semesterticket trotzdem abnehmen?

    Das Semesterticket muss von allen eingeschriebenen Studierenden abgenommen werden.

Kosten für den Studiengang

  • Was muss ich für die Teilnahme an dem Studiengang zahlen?

    Für berufsbegleitende Studiengänge fallen 400 EUR Studiengebühr pro Semester an. Dazu kommen die regulären Einschreibegebühren der Leibniz Universität Hannover, die ebenfalls jedes Semester anfallen, in dem Sie eingeschrieben sind.

  • Kann ich die Studiengebühren steuerlich geltend machen?

    Ein berufliches Zweitstudium kann man in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ansonsten können unter Umständen immer noch bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden (Urteil BFH vom 18.06.2009 VI R 14/7).

    Steuerlich absetzbar ist ein Studium, wenn:

    • die Kenntnisse im derzeit ausgeübten Beruf aufgefrischt oder erweitert werden sollen;
    • neue Kenntnisse erworben werden, um beruflich weiterzukommen oder ein neues Berufsfeld erschlossen wird und in diesem Beruf Einkünfte erzielt werden sollen.

     

    Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

    • Gebühren jeder Art (z.B. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Gebühren für das Studentenwerk oder Verwaltungsgebühren);
    • Fahrtkosten zu Seminaren;
    • Aufwand für Übernachtung und Verpflegung (für Verpflegungsmehraufwendungen werden die Tagessätze des Finanzamtes angesetzt);
    • Arbeitsmittel wie PC, Nachschlagewerke oder Fachliteratur;
    • Internetkosten sind grundsätzlich anteilig absetzbar – die genaue Höhe erörtern Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Finanzamt.

     

    Tipp: Um Unklarheiten oder Nachfragen des Finanzamtes zu vermeiden, sollten alle Kosten für das Studium belegt werden können, z.B. durch Semesterbescheinigungen, Hotelrechnungen, Bahnfahrkarten etc. Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer Steuerberatung bzw. Ihrem zuständigen Finanzamt. (Stand: April 2017. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit).